Hausbau

Rechtsfragen beim Hausbau
Wer sich beim Hausbau für einen Bauträger entscheidet, der sollte einen Bauvertrag abschließen, in dem das ganze Baugeschehen rechtlich abgesichert und durchgeführt wird.

Inhalt des Bauvertrages
Umfangreiche detaillierte und konkrete Baubeschreibung wie zum Beispiel, welche Arbeit, Produkte und welche Qualität geleistet wird. Exakte Baupläne im Maßstab 1:50 von Grundrissen, Schnitten, allen vorgesehenen Anlagen, Fenster und Türen. Ein transparenter Kostenplan, welcher die Kosten, für welche Arbeitsschritte und der dafür verwendeten Materialien, beinhaltet. Eine Pauschalpreisbindung wäre ratsam. Des Weiteren sollten Besprechungen, Skizzen oder Änderungsvorschläge vom Bauträger mit aufgenommen werden.

Zahlungsmodalitäten.
Diese sollten in Abschlagszahlungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel: nach der Rohbaufertigstellung, Fertigstellung des Daches und der Dachrinnen, nach der Rohinstallierung der Sanitär- der Heizungs- und der Elektroanlagen, nach dem Einbau der Fenster und der Türen, sowie der Innenputz- und Estricharbeiten. Des Weiteren nach den Fliesenarbeiten und nach der Fertigstellung der Maler- und Fassadenarbeiten, bis hin zur vollständigen Fertigstellung des Hauses.

Baudokumentationen. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen, Ausschreibungen, Genehmigungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle, alle Planunterlagen und Berechnungen der Ausführungen von Architekten, Tragwerksplaner, Heizungsbauer, Elektroinstallateure und Sanitärinstallateure auf dem neusten Stand gebracht werden. Fristeneinhaltung: Im Bauvertrag werden für alle Bauabschnitte Fristen festgelegt, welche eingehalten werden müssen. Sicherheiten: Eine Gewährleistungsbürgschaft der zuständigen Bank des Bauträgers sollte im Vertrag mit aufgenommen werden. Garantie: Die Gewährleistung auf Garantie des fertiggestellten Hauses sollte verhandelt und im Vertrag mit aufgenommen werden. Zusätzliche Kosten sollten verhindert werden und nur nach Absprache und Genehmigung mit dem Hausbauer geregelt werden. Übergang des Eigentums: Nach Fertigstellung des Eigenheimes und nach kompletter Bezahlung geht das erbaute Haus in den Besitz des Hauseigentümers über. Um einen Bauvertrag zu entwerfen, sollte sich jeder Hausbauer kompetente Hilfe holen. Rechtsanwälte oder Notare sind auf diesem Gebiet spezialisiert.

Fazit: Wer sich schon vor Beginn des Baugeschehens durch einen Vertrag rechtlich absichert, der wird ohne Rechtsstreitigkeiten einem geregelten Hausbau entgegen sehen und schon bald sein eigenes, neues Haus ziehen können.

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